Korrekturen bei der CLP-Verordnung/VCI sieht wichtigen Schritt zu weniger Bürokratie

Veröffentlicht: 23.10.2026

Das Europäische Parlament hat das Omnibuspaket VI zu Chemikalien verabschiedet. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt die damit verbundenen Vereinfachungen bei der CLP-Verordnung. CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging" und bezeichnet die europäische Regelung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Das Paket enthält demnach vom VCI lange geforderte Anpassungen bei den Kennzeichnungsvorschriften, Fristen sowie den Informationspflichten für Werbung und Fernabsatzangebote. Auch die Möglichkeiten zur digitalen Kennzeichnung sollen erweitert werden. Positiv bewertet der VCI insbesondere, dass einzelne Anforderungen der CLP-Revision von 2024 noch vor ihrer Anwendung teilweise zurückgenommen oder abgemildert werden. Die ursprünglichen Vorgaben hätten bei den Unternehmen erheblichen Mehraufwand verursacht. Der Omnibus VI könne jedoch nur ein Anfang sein, meint der VCI. Der Vereinfachungsbedarf im europäischen Chemikalienrecht bleibe erheblich. Weitere Entlastungen seien insbesondere bei Kennzeichnungs- und Datenanforderungen, Meldepflichten sowie an den Schnittstellen zwischen europäischen Regelwerken erforderlich. Überschneidende und voneinander abweichende Vorgaben müssten systematisch abgebaut werden. Zudem müsse die EU ihre Chemikalienregulierung wieder stärker am international harmonisierten UN GHS ausrichten. Das United Nations Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ist ein weltweites System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Europäische Sonderwege und zusätzliche Abweichungen vom internationalen Regelwerk erschwerten die Umsetzung einheitlicher Vorgaben und stellten internationale Lieferketten vor erhebliche praktische Herausforderungen.MBI/sru/23.10.2026

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