Veröffentlicht: 21.10.2026
Die Bio-Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis ziehen nach dem Trilogverfahren von EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament zur Änderung der EU-Öko-Verordnung eine gemischte Bilanz. Mit der Einigung werden einerseits wichtige Probleme im Nachgang zum Herbaria-Urteil behoben, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände hieß. Von dieser Lösung hingen sehr viele Lieferketten und Produzenten in Deutschland ab und es sei eine gute Nachricht, dass die EU an dieser Stelle Bio sichere und stärke. Zudem seien praxisgerechte Lösungen bei Geflügelthemen erreicht worden. Umstrittene Vorgaben für den Auslauf unbefiederter Küken und für die in Deutschland übliche Bio-Mastgeflügelhaltung seien damit hinfällig. Das sei ein Erfolg, auf den die Öko-Verbände kontinuierlich hingearbeitet hätten. Gleichzeitig sei bei anderen zentralen Fragen der Bio-Tierhaltung genau das eingetreten, wovor die Öko-Verbände im Vorfeld gewarnt hatten: Weil keine Einigung bei den Weideregelungen erzielt wurde, konnte auch keine abschließende Lösung für Auslaufüberdachungen und Summenregelung gefunden werden. An diesen Themen will die Kommission 2027 weiterarbeiten und eine rechtssichere Lösung für Schweine herbeiführen. Aus Sicht der Öko-Verbände wurde insbesondere bei der Weideregelung eine wichtige Chance vertan, für zahlreiche Bio-Betriebe sofort praktikable und rechtssichere Lösungen zu schaffen. Die sehr unterschiedlichen Positionen von Kommission, Rat und Parlament konnten nicht zusammengeführt werden. Vor allem die Diskussion um sogenannte "innovative Stallsysteme" als Alternative zur Weide war demnach für viele Mitgliedstaaten ein "rotes Tuch" und damit nicht zustimmungsfähig. Nach Auffassung der Öko-Verbände wäre ein ausgewogener Kompromiss möglich und mehrheitsfähig gewesen, zu dem es auch eine entsprechende Vorlage gab. Er hätte konkrete Verbesserungen für betroffene Betriebe gebracht, ohne das Weideprinzip grundsätzlich infrage zu stellen. Nun stünden insbesondere die für die Auslegung der EU-Öko-Verordnung zuständigen Bundesländer in der Verantwortung, das Angebot der EU-Kommission zügig zu nutzen und praktikable Lösungen für die betroffenen Betriebe zu ermöglichen.MBI/12/sru/ssc/21.10.2026