Veröffentlicht: 17.08.2026
Für einen Teil der mit Neuen Genomischen Techniken (NGT) gezüchteten Pflanzen gelten in der EU ab Juli 2028 deutlich vereinfachte Regeln. Denn die im Juni von der EU beschlossene Reform des Gentechnikrechts erleichtert künftig den Einsatz von mithilfe NGT gezüchteten Pflanzen. Im Ökolandbau bleiben diese Techniken jedoch verboten, wie das Infoportal oekolandbau.de betont. Ab Juli 2028 erhalten NGT-Pflanzen einen eigenen EU-Rechtsrahmen, wie das Infoportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erläutert. Demzufolge werden sogenannte NGT-1-Pflanzen grundsätzlich konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt. Die neue EU-Verordnung unterteilt NGT-Pflanzen je nach Art und Umfang ihrer genetischen Veränderungen in die Kategorien NGT-1 oder NGT-2. Zur Kategorie NGT-1 zählen gentechnisch veränderte Pflanzen mit Modifikationen, die nach Art und Anzahl begrenzt sind und laut EU auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. NGT-1-Pflanzen werden daher künftig weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Alle NGT-Pflanzen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden der Kategorie NGT-2 zugeordnet. Dies gelte auch für Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder der Fähigkeit, eine insektizide Substanz zu produzieren, stellt oekolandbau.de fest. Und zwar selbst dann, wenn die jeweilige Pflanze alle übrigen Voraussetzungen für NGT-1 erfüllt. Für NGT-2-Pflanzen sollen auch in Zukunft weitgehend die bisherigen Vorgaben des EU-Gentechnikrechts gelten. Das heißt, sie benötigen eine Zulassung mit einer einzelfallbezogenen Risikobewertung, sie müssen rückverfolgbar und gekennzeichnet sein. Die neue Verordnung passe jedoch einzelne Anforderungen an die Besonderheiten von NGT-2-Pflanzen an, berichtet das BLE-Infoportal. Demnach kann von Fall zu Fall festgelegt werden, welche Informationen für die Risikobewertung erforderlich sind. Für NGT-2-Pflanzen mit bestimmten als nachhaltig eingestuften Eigenschaften seien zudem verkürzte Bewertungsfristen und weitere Erleichterungen vorgesehen, führt das Portal weiter aus. Im Ökolandbau hingegen bleibt der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen und anderen Organismen grundsätzlich ausgeschlossen. Entsprechend dürften auch nach der neuen EU-Verordnung weder NGT-1- noch NGT-2-Pflanzen in der ökologischen Produktion verwendet werden, heißt es weiter. Ein zufälliges oder technisch unvermeidbares Vorkommen von NGT-1-Pflanzen oder daraus erzeugten Produkten soll allerdings nicht als Verstoß gegen das EU-Öko-Recht gelten. Einen zahlenmäßigen Grenzwert lege die NGT-Verordnung nicht fest. Bei Bio-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände stößt diese Neuregelung auf Kritik. Sie warnen insbesondere vor Patenten auf NGT-Pflanzen. Auch aus der Öko-Branche selbst kommen negative Beurteilungen des neuen Regelwerks. Die Einwänder sehen auch NGT als Gentechnik an und halten deren Regulierung nach dem Vorsorgeprinzip weiterhin für erforderlich. Begründung: Das Erbgut werde auch bei diesen Verfahren mithilfe molekulargenetischer Werkzeuge verändert. Dass Veränderungen gezielter vorgenommen werden können und theoretisch auch auf natürliche Weise entstehen könnten, sei aus Sicht dieser Kritiker kein hinreichender Beleg für ein geringeres Risiko, stellt oekolandbau.de fest. Zudem mahnen die Gegner des neuen EU-Gentechnikrechts, dass es die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränke, weil Lebensmittel aus NGT-1-Pflanzen nicht gekennzeichnet werden und nach der Saatgutstufe nicht mehr gentechnikrechtlich rückverfolgbar sein müssen. Die Bio-Branche befürchtet darüber hinaus zusätzlichen Aufwand bei der Dokumentation und Kontrolle von Warenströmen sowie bei der Vermeidung unbeabsichtigter Einträge. Es sei mit zusätzlichem Aufwand bei Wareneingangs- und Lieferantenkontrollen, bei der Bio-Kontrolle und der Qualitätssicherung zu rechnen, heißt es. Hinzukommen könnten Kosten für zusätzliche Analytik, Schulungen des Personals und die Anpassung interner Prozesse, zitiert oekolandbau.de den Leiter Lebensmittelqualität und Verpackung bei der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL), Brunhard Kehl. Neben den offenen Fragen zu Kennzeichnung und Koexistenz sorgt vor allem der Umgang mit Patenten auf NGT-Pflanzen für Kritik, wie das Infoportal registriert. Denn nicht nur die Bio-Branche, sondern auch Verbände aus Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung befürchten demnach, dass solche Patente den Zugang zu Zuchtmaterial erschweren und insbesondere kleinere Züchtungsunternehmen benachteiligen könnten. Die Kritik richte sich dabei nicht gegen den Schutz züchterischer Leistungen an sich, sondern gegen die weiter reichenden Schutzrechte von Patenten im Vergleich zum üblichen Sortenschutz, erläutert das BLE-Infoportal.MBI/jc/ste/17.8.2026