Veröffentlicht: 28.07.2026
Unternehmen müssen ihre Klimaversprechen künftig deutlich genauer belegen. Vom 27. September 2026 an gilt in der EU die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie soll Verbraucher besser vor Greenwashing schützen und ist Teil des Europäischen Green Deals. Die neuen Vorgaben verbieten pauschale Umweltaussagen wie "klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "grün", wenn diese nicht durch überprüfbare Nachweise belegt werden können. Auch Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen oder von öffentlichen Stellen vergeben wurden.
Für den Klimaschutz könnte die Richtlinie weitreichende Folgen haben. Experten erwarten, dass Unternehmen ihre Klimastrategien transparenter dokumentieren und stärker auf tatsächlich messbare Emissionsminderungen setzen müssen. Klimaversprechen, die allein auf dem Ausgleich von Emissionen durch CO₂-Zertifikate beruhen, dürfen künftig nicht mehr als Beleg für die Umweltleistung eines Produkts verwendet werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Verbraucher Produkte als besonders klimafreundlich wahrnehmen, obwohl die Emissionen lediglich kompensiert wurden.
Die EmpCo-Richtlinie ergänzt bestehende EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz und wurde in Deutschland durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Unternehmen müssen ihre Werbung, Verpackungen und Online-Auftritte bis zum Inkrafttreten überprüfen. Verstöße können Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen. Die ursprünglich geplante Green-Claims-Richtlinie, die detaillierte Anforderungen an die wissenschaftliche Begründung von Umweltaussagen festlegen sollte, liegt derzeit auf Eis. Unabhängig davon gelten die neuen EmpCo-Regeln ab Ende September verbindlich.Die Rechtsanwaltskanzlei Rödl bietet zu diesem Thema am 30. September ein Webinar zu den Auswirkungen der neuen Anforderungen auf Industrieunternehmen an. Erörtert wird insbesondere, welche Aussagen künftig besonders kritisch werden undwelche rechtlichen Risiken es zu beachten gilt. Anmeldung unter www.roedl.com/events/dekarbonisierung-und-nachhaltigkeit/.MBI/sir/28.7.2026