Emissionshandelsreform/Auf EU-Kommission rollt womöglich Klagewelle zu

Veröffentlicht: 07.04.2026

Die von der EU-Kommission eingeleiteten Reformen des europäischen Emissionshandels und insbesondere der Marktstabilitätsreserve (MSR) könnten Auslöser für eine Klagewelle vor dem Europäischen Gerichtshof werden. Vor allem Unternehmen, die sich bereits zu hohen Investitionen in "grüne" Technologien verpflichtet haben, sehen ihren Business Case gefährdet: Milliardenschwere Investitionen etwa in neue Stahlwerke rentieren sich nur dann, wenn der CO2-Preis hoch bleibt beziehungsweise steigen wird. Es stünden Schadenersatzansprüche im Raum, sagte Rechtsanwalt Stefan Altenschmidt.Der Partner der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hält es daher für möglich, dass es Unternehmen geben wird, die gegen preisdämpfende Entlastungen im EU-ETS politisch und auch juristisch vorgehen werden. "Ich sehe es in diesem Zusammenhang als durchaus denkbar an, dass sich die Europäische Union nach dem unionsrechtlichen Schadensersatzanspruch gegenüber den Unternehmen, deren Investitionen faktisch entwertet werden, schadensersatzpflichtig macht", sagte uns Altenschmidt.Beihilfen lösten erst Investitionen ausDenn die EU würde mit den diskutierten Änderungen in das Vertrauen der betroffenen Unternehmen auf den Bestand eines strengen Klimaschutzregimes eingreifen. Dies wäre dann keine Frage der Verwirklichung eines normalen unternehmerischen Risikos durch neue politische Beschlußfassungen. Vielmehr hätten Deutschland und die Europäische Kommission durch die Beihilfen für die grüne Transformation und deren beihilferechtliche Genehmigungen die Unternehmen erst zu den Investitionen veranlasst.Aus diesem Anreizeffekt, der von den politischen Organen ausdrücklich betont worden sei, könne man ein gesteigertes Vertrauen auf den Fortbestand des regulatorischen Umfelds ableiten. "Die Europäische Kommission verletzt dieses Vertrauen, wenn sie jetzt die Rahmenbedingungen ändert und auf eine Senkung des CO2-Preises hinwirkt. Mit Klagen bei dem Europäischen Gericht in Luxemburg muss daher gerechnet werden."In der Sache hält Altenschmidt allerdings eine grundlegende Reform des EU-ETS und des europäischen sowie nationalen Klimaschutzregimes für unverzichtbar. Brüssel und Berlin hätten es in der Vergangenheit mit ihren Klimaschutzanforderungen überzogen. Unverhältnismäßige Belastungen gefährden aus Sicht des Rechtsanwalts den Industriestandort Deutschland, was sich aktuell in diversen Branchen durch schmerzhafte Arbeitsplatzverluste zeige.Wirtschaftsministerin Katherina Reiche habe mit ihrer jüngsten Aussage recht: "Klimaneutralität ist verhandelbar, 2050 ist keine realistische Zielmarke."Das bisher gesetzte Ziel gehöre abgeändert und in die Zukunft verschoben. Klimaschutz stehe nicht mehr oben auf der Agenda. Jetzt gehe es um die Sicherung von Frieden und Stabilität in Europa. "Dafür braucht es eine starke industrielle Basis und nicht immer mehr absurde CO2-Bürokratien. Verfassungsrecht und der Klimabeschluß des Bundesverfassungsgerichts stehen dem nicht entgegen. Bei veränderten Rahmenbedingungen wird auch Karlsruhe den Primat des Parlaments akzeptieren müssen."Silvia Rausch-BeckerMBI/sir/2.4.2026  

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