GAP-Reform/EU-Rat einigt sich auf Lockerung der Agrarregeln

Veröffentlicht: 04.09.2025

Die Vertreter der EU-Staaten haben sich auf ein neues Agrar-Paket verständigt, um Landwirte von künftig von regulatorischen Vorgaben zu befreien. Ziel der Entbürokratisierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu stärken und gleichzeitig junge Landwirte zu unterstützen sowie Innovationen zu fördern. Der EU-Rat sprach sich wie im so genannten Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte und Verwaltungen aus. Durch die geplanten Änderungen in der GAP sollen jährlich Einsparungen von bis zu 1,6 Milliarden Euro für die Agrarbranche und 210 Millionen Euro für die Behörden möglich sein. Vor allem kleine und mittlere Betriebe sollen von der Entbürokratisierung profitieren. So sollen Überschneidungen europäischer Vorgaben mit bestehenden nationalen Vorschriften verringert werden. Für kleinere Landwirte soll es einfacher werden, finanzielle Hilfen bis zu 50.000 Euro als Pauschalbetrag zu erhalten. Darüber hinaus haben die EU-Staaten auch einer Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen und Streichung der jährlichen Leistungsüberprüfung zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben auch einige Änderungen am Kommissionsentwurf vorgenommen. Sie fordern mehr Flexibilität bei der Entscheidung, inwieweit teilweise ökologisch bewirtschaftete Betriebe als bestimmte Umweltstandards erfüllend angesehen werden können. Dies verbessere die Möglichkeit für Landwirte, von Risikomanagementinstrumenten zu profitieren. Sobald auch das Europäische Parlament seine Position zum Agrar-Paket vorgelegt hat, will der EU-Rat in Trilog-Verhandlungen mit den Abgeordneten treten, um das Gesetz unter Dach und Fach zu bringen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) unterstützt den geplanten Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. "Wenn sich in der EU ein Fenster für Entlastungen unserer Höfe und unserer Forstwirte öffnet, dann dürfen wir nicht zögern, wir müssen es nutzen", hatte Rainer während eines Agrarministertreffens im Mai dieses Jahres erklärt. Außerdem hatte der Bundesminister auch eine Aufweichung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten gefordert. Diese verbietet ab Dezember 2025 grundsätzlich den Verkauf von bestimmten Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch.MBI/aul/4.9.2025

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