CO2-Grenzsteuer/EU-Länder einigen sich auf CBAM-Vereinfachungen

Veröffentlicht: 28.05.2025

Die EU-Staaten haben sich für eine Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) ausgesprochen. "Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für unsere Unternehmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU gehören weiterhin zu den Prioritäten des polnischen Ratsvorsitzes", sagte der polnische Europaminister Adam Szlapka am Dienstag nach Beratungen mit seinen EU-Kollegen in Brüssel. So sollen kleine und mittlere Importeure, die CBAM-pflichtige Waren von weniger als 50 Tonnen pro Jahr einführen, von der CO2-Grenzabgabe ausgenommen werden. Damit würden zwar 90 Prozent der Importeure von den Vorschriften befreit. Doch nach wie vor wären 99 Prozent der CO2-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel in die EU abgedeckt. Auch für Importeure, die den Schwellenwert von 50 Tonnen überschreiten, enthält der Gesetzesvorschlag im so genannten Omnibus-Verfahren zu Entbürokratisierung einige Erleichterungen. Nach Angaben der EU-Ratspräsidentschaft betrifft dies insbesondere Genehmigungsverfahren, die Datenerfassung, Berechnung der eingebetteten Emissionen, Regeln für die Emissionsprüfung sowie die Berechnung der finanziellen Haftung zugelassener CBAM-Anmelder. Darüber hinaus haben die EU-Länder mehrere Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgenommen, die eine weitere Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus zum Ziel haben. Der EU-Rat muss jetzt noch mit Vertretern des Europäischen Parlaments über die endgültige Fassung der CBAM-Verordnung verhandeln. Das EU-Parlament hatte in der vergangenen Woche seine Position für eine Vereinfachung der Verordnung festgelegt und sich dabei ebenfalls auf einen Schwellenwert von 50 Tonnen ausgesprochen. "Der CBAM ist ein zentrales Instrument, um CO2-Verlagerung zu verhindern und den Klimaschutz über die EU hinaus zu fördern", sagte der italienische Europaabgeordnete und Berichterstatter für das Dossier, Antonio Decaro (S&D). "So können wir Unternehmen entlasten, ohne den CBAM abzuschwächen", führte er aus. Mit CBAM wird ab 2026 ein CO2-Preis auf die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittstaaten auf Grundlage der damit verbundenen Kohlenstoffemissionen eingeführt. Der CO2-Grenzausgleichspreis soll sich nach dem durchschnittlichen Wochenpreis für Emissionszertifikate der EU (EU-ETS) richten. Betroffen sind Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten.Ali UluçayMBI/aul/28.5.2025

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