Gesetzentwurf der Koalition/Mosel-Schifffahrt ab Juli voraussichtlich abgabenfrei

Veröffentlicht: 21.05.2025

 Binnenschiffer sollen ab dem 1. Juli 2025 auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr bezahlen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD "zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel" (21/217) vor. Die Vorlage wird am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten.Das am 18. September 2023 in Schengen von Deutschland unterzeichnete Vierte Protokoll zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik, Frankreich und Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel, der sogenannte Moselvertrag, solle nun innerstaatlich in Kraft gesetzt werden, kündigt die Bundesregierung an. Wie sie weiter dazu mitteilt, zielt das Protokoll darauf ab, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen. So soll dafür gesorgt werden, "dass die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann", wie es in dem Entwurf heißt.Der Wegfall der Moselabgaben vollende die Anfang 2019 begonnene Gebührenbefreiung auf bundeseigenen Binnenwasserstraßen und beende so die Wettbewerbsnachteile speziell der Moselschifffahrt, schreibt die Bundesregierung. Die Abgabenbefreiung soll demnach zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt führen. Über die Mosel werden viele Agrarrohstoffe verschifft.Die Koalitionspartner sehen das Ende der Abgaben im Einklang mit ihrem übergeordneten verkehrspolitischen Ziel, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken. Der Gesetzentwurf ist im Übrigen wortgleich mit einem Entwurf der Bundesregierung aus der letzten Legislaturperiode (20/13089). Er wurde nach dem Aus der damaligen Ampel-Koalition im Herbst letzten Jahres nicht mehr in den Bundestag eingebracht.MBI/12/jc/ssc/21.5.2025 

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