EU-Lieferkettengesetz/Deutschland will KMU von Berichtspflichten ausnehmen

Veröffentlicht: 18.09.2023

Deutschland will laut einem Zeitungsbericht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von dem geplanten EU-Lieferkettengesetz ausnehmen. Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung gehe, sollen nur Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten unter die EU-Regularien fallen, wie die Financial Times berichtet. Das Blatt beruft sich auf ein Ende August von der Ampelkoalition angenommenes Dokument, das der FT vorliegt. Das Europäische Parlament hatte Anfang Juni seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über das Gesetz angenommen. Demnach greift die Sorgfaltspflicht aber erst ab 3 Jahren nach Verabschiedung der Richtlinie für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro, im vierten Jahr sinkt der Schwellenwert der Beschäftigten dann auf 400. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Umsatz müssen erst 5 Jahre nach Inkrafttreten die Vorschriften befolgen. Die Bundesregierung will hingegen, dass dieser Schwellenwert langfristig bei 500 Beschäftigten bleibt. Die EU-Kommission hatte ursprünglich ebenfalls einen Schwellenwert von 500 Beschäftigten vorgeschlagen, den viele EU-Staaten im Ministerrat unterstützten. Daher dürfte Deutschland im EU-Rat mit seiner Forderung wohl durchkommen, doch die Verhandlungen mit dem EU-Parlament würden sich dann schwierig gestalten. Bevor aber so genannte Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament aufgenommen werden, müssen sich die EU-Staaten über das geplante Lieferkettengesetz einig werden. Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft darauf achten, es in ihren Lieferketten nicht zu Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung, Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt kommt. Damit wäre das EU-Lieferkettengesetz strenger als das in Deutschland seit Jahresbeginn geltende entsprechende Pendant.MBI/kri/aul/18.9.2023

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